30015__xil_DRK_sommer-symp271.jpg Michael Handelmann / DRK

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Der Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz ist Ländersache. Die Katastrophenschutzbehörde obliegt die organisatorische Leitung vom Bevölkerungsschutz. Die Behörden gliedern sich in drei Veraltungsebenen: 

  • untere Verwaltungsbehörde als untere Katastrophenschutzbehörde (Bürgermeisterämter oder Landratsämter)
  • Die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörde 
  • das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde 

Der Bevölkerungsschutz im Sanitäts- und Betreuungsdienst gliedert sich in Einsatzeinheiten die wiederum aus mehreren Leistungsmodulen bestehen. Die Einheiten werden durch alle Hilfsorganisationen in einem Landkreis gestellt und die Fahrzeuge des Landes auf die einzelnen Bereitschaften verteilt. Eine Einsatzeinheit besteht aus einem Führungsmodul, dem Erstversorgungsmodul, dem Transportmodul, Betreuungs- & Logistikmodul und dem Technik & Sicherheitsmodul. Insgesamt werden pro Einsatzeinheit 32 Einsatzkräfte benötigt. 

Diese Einheiten sind neben der Verwendung im Katastrophenalarm auch Verfügbar für eine Großschadenslage wie Großbrände, Stromausfall oder ein Reizgasaustritt. Durch die vielfältigen Leistungsmodule können Sie bei ganz unterschiedlichen Einsatzlagen verwendet werden.